aktion leben begrüßt Aussage der Österreichischen Bischofskonferenz zur Änderung des Schadenersatzrechtes
In der Pressekonferenz am 25.03.2011 betonte Kardinal Christoph Schönborn, dass behinderte Kinder kein Schadensfall sein können und dass aus der Existenz eines Menschen keine Schadenenersatzansprüche abgeleitet werden können.
„Das kommt auch in den zahlreichen Statements von Betroffenen und Interessierten auf unserer Website www.contra-schadenersatz.at zum Ausdruck. Viele Menschen sind empört, dass dies möglich ist“, sagt Kronthaler. So ist etwa zu lesen: „Ich finde es einfach nur unmenschlich, dass solche Diskussionen in einer aufgeklärten und reichen Gesellschaft überhaupt geführt werden müssen!“
Beratung neben ärztlicher Betreuung wichtig
„Die Angst, dass Ärztinnen und Ärzte Schwangere nur ausreichend informieren, wenn sie geklagt werden können, ist unbegründet. Sie sind weiterhin der ärztlichen Sorgfaltspflicht verpflichtet“, betont Kronthaler. Ähnlich sieht das die Bischofskonferenz, die auf die Pflicht zur bestmöglichen Behandlung und Beratung verweist.
Petition „Contra Schadenersatz“
Anfang Februar 2011 hat aktion leben die Online-Kampagne „Contra Schadenersatz“ gestartet. Durch das Posten einer persönlichen Meinung und die Unterzeichnung der Petition haben bereits hunderte Menschen ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Alle Infos, Statements und die Möglichkeit zur Unterzeichnung der Petition unter www.contra-schadenersatz.at.